Wechsel eines Vertragspartners


Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können.

 

Hierfür benötigen wir von den zukünftigen sowie den verbleibenden Vertragspartnern einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir benötigen ein ausgefülltes Anmeldeformular inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise aller zukünftigen Vertragspartner und einen aktuellen Betreibungsregisterauszug).

 

Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.