Ausscheiden eines Vertragspartners


Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.

 

Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür benötigen wir ein ausgefülltes Anmeldeformular inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise, Betreibungsregisterauszug). Ferner sollten sich die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin mietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.

 

Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

 

Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Vertragspartner gekündigt werden. Es ist daher der oben beschriebene Weg einzuhalten.