Aufnahme eines Untermieters


Eine Untervermietung eines Zimmers Ihrer angemieteten Wohnung ist in der Regel möglich.
Eine Zustimmung seitens des Vermieters ist im Vorfeld der Untervermietung zwingend einzuholen. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des Untermieters sowie eine Kopie des Untermietvertrages vor Unterzeichnung.

Nach der schriftlichen Zustimmung der Untervermietung durch die Verwaltung ist eine Kopie des unterzeichneten Untermietvertrages der Verwaltung unaufgefordert zuzustellen.